Energieeffizienz und Klimaschutz, nachhaltiges Wassermanagement, nachhaltiges Flächenmanagement, Umrüstung der Kälteerzeuger – es gibt ein großes Feld für eine nachhaltige Entwicklung von Gebäuden, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Dekarbonisierungsstrategie der Bundesregierung stellt insbesondere auf den Klima- und Ressourcenschutz ab.
Grundsätzlich erfolgt die Prüfung potenzieller Fördermittel jeweils als Einzelfallbetrachtung. Neben dem konkreten Investitionsvorhaben, gilt es ebenso spezifische Vorgaben bei der Antragsberechtigung, den technischen Mindestanforderungen sowie den potenziellen Fristen zu berücksichtigen. Wir unterstützen unsere Kunden dabei nicht nur mit finanztechnischem KnowHow, sondern auch mit ingenieurtechnischem Sachverstand.